Die Kanzlei ist durch Rechtsanwalt Freisler im Jahr 2006 mit Schwerpunkt auf dem Gesundheitsrecht gegründet worden.

Seitdem ist eine besondere Spezialisierung auf das Medizinrecht, mit Schwerpunkt auf dem Arzthaftungs- und Geburtsschadensrecht, dem Vertragsarztrecht sowie dem ärztlichen Gesellschaftsrecht erfolgt. Aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse wurde Rechtsanwalt Freisler im Jahr 2009 von der Rechtsanwaltskammer Koblenz gestattet, die Bezeichnung "Fachanwalt für Medizinrecht" zu führen.

Mit dem Medizinrecht ist das Versicherungsrecht eng verbunden. Rechtsanwalt Freisler ist seit 2011 "Fachanwalt für Versicherungsrecht", wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Personenversicherungen liegt. Neben dem Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung betrifft diese Spezialisierung insbesondere das Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und Lebensversicherung sowie in der täglichen Praxis auch die Rechtsschutzversicherung. 

Privat ist Herr Freisler verheiratet und stolzer Vater zweier Kinder. Die unterschiedlichsten Erfahrungen aus deren Erziehung, Begleitung und insbesondere auch der Pflege eines ganz besonderen Kindes, prägen seitdem nicht nur den familiären und beruflichen Alltag sondern auch den Umgang und die Bearbeitung seiner anwaltlichen Mandate aus dem Medizin- und Versicherungsrecht ebenfalls auf ihre ganz besondere Art.