Versicherungsrecht

Eine Auseinandersetzung mit Versicherern treten überwiegend mit einer zeitlichen Verzögerung ein. Während bei Vertragsschluss noch die umfassende Absicherung und unkomplizierte Leistungsprüfung von der Versicherung in den Vordergrund gestellt wurde, zeigt sich dies im Nachhinein zum Teil als trügerisch. Formale Fehler oder unvollständige Angaben im Antrag oder der Anzeige sind sodann nur erschwert und mit dem rechtlichen Spezialwissen aus dem Weg zu schaffen.

Daher unterstützen wir Sie auch bereits vor Antragsstellung. Wir zeigen verdeckte Risiken auf und erläutern Ihnen gerne das Kleingeschriebene sowie die von Ihnen zu beachtenden Voraussetzungen, sollte der Versicherungsfall eintreten.

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht ist Rechtsanwalt Freisler in allen Zweigen des Versicherungswesens der richtige Anwalt, die besondere Spezialisierung liegt in Verbindung mit der Fachanwaltschaft für Medizinrecht auf dem Recht der Personenversicherung.

Beispielhaft sind insofern als Bereiche aus dem Medizinrecht die Kranken– und Pflegeversicherung, aber auch die Berufsunfähigkeits-, Unfall– oder Lebensversicherung zu nennen. Gleiches gilt für die KFZ-Kasko bzw. Haftpflichtversicherungen, aber auch für die Rechtsschutzversicherung.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch nach dem Eintritt des Versicherungsfalls zur Seite. Danach ist zumeist eine zeitnahe Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und insbesondere eine rechtzeitige Anzeige an den Versicherer erforderlich; andernfalls kann allein aus diesen Gründen ein Leistungsausschluss oder eine Leistungskürzung drohen.

Sollte die Versicherung sodann dennoch eine Kürzung oder eine Ablehnung vornehmen, gehört zu unseren Leistungen ebenfalls die Prüfung, ob dies berechtigt oder angreifbar ist. Die gilt erst recht, wenn sich die Versicherung auf eine Kündigung, einen Rücktritt oder gar eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beruft. Gerade in diesen Fällen zeigt sich nicht selten, dass die Textbausteine der Versicherer wenig Übereinstimmung mit der tatsächlichen Sach- und Rechtslage aufweisen, aber auch, dass das Kleingeschriebene nicht immer die Folge stützt, auf die sich die Versicherung beruft.

Ein außergerichtlicher Versuch einer gütlichen Einigung ist für uns unter Zeit- und Kostengesichtspunkten selbstverständlich. Sollte die Versicherung allerdings nicht einlenken, ist für uns auch eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen nicht fremd.