Medizinrecht

Das Gesundheitswesen befindet sich seit Jahren in einem stetigen Wandel. Die Betroffenen, seien es Ärzte, Apotheker, Patienten und Privatpersonen oder die Hersteller von Arnzei-, Heil- und Hilfsmitteln, spüren diesen Wandel zumeist in der immer stärker werdenden wirtschaftlichen Begrenzung ihrer Möglichkeiten. Dies geht einher mit einer zusätzlichen Verrechtlichung und Bürokratisierung.

Wir zeigen den Betroffenen mit den Kenntnissen und Erfahrungen eines Fachanwalts für Medizinrecht, welche Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten ihnen zustehen und welchen Verpflichtungen sie unterworfen sind. Wir sind bei der Sammlung der notwendigen Informationen behilflich, prüfen die Erfolgsaussichten der jeweiligen Ansprüche und vertreten unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Interessen vor den zuständigen Gerichten oder Institutionen. Dies umfasst insbesondere die:

  • Beratung und Vertretung im Rahmen des Zulassungsverfahrens
    • Zulassungsbeschränkung
    • Bedarfsplanung
    • Nachbesetzungsverfahren
    • Job-Sharing
    • Sonderbedarfszulassung
  • Überprüfung und Geltendmachung von Leistungsansprüchen der Versicherten in der
    • gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
    • gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung
  • Beratung bei der Gestaltung von Honorarvereinbarungen
  • Durchsetzung von Honorarforderungen gegenüber der KV oder dem Patienten
  • Überprüfung von Gebührenabrechnungen nach GOÄ / GOZ
  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeits-, insb. Chefarztverträgen
  • Vorbeugende Beratung sowie Vertretung in Verfahren der
    • Honorarkürzung
    • Plausibilitätsprüfung
    • Wirtschaftlichkeitsprüfung
    • Arznei- und Hilfsmittelregresse
  • Beratung und außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung im Arzthaftungsrecht aufgrund von
    • Behandlungsfehlern
    • Aufklärungsfehlern
    • Organisationsfehlern
  • Beratung und außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung in berufsrechtlichen Fragen
  • Beratung und außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung in den Bereichen des
    • Arzneimittelrechts
    • Medizinprodukterechts
    • Lebensmittelrecht

Schwerpunktmäßig beraten und begleiten wir Ärzte, Apotheker und im medizinischen Sektor tätige Unternehmen in den Schnittstellen des Medizin- und Wirtschaftsrechts. Dies bedeutet am Beispiel eines Arztes insbesondere die:

  • Existenzgründung
  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform
    • GbR
    • GmbH
    • Partnerschaftsgesellschaft
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
    • Gemeinschaftspraxis
    • Praxisgemeinschaft
    • MVZ
    • Praxisnetz
    • Privatklinik
  • Gestaltung von Mietverträgen
  • Beratung und Begleitung bei der Übernahme oder Übergabe einer Arztpraxis
  • Beratung und Begleitung bei der Umwandlung von Praxen
  • Marketing, Werbung und Wettbewerbsstreitigkeiten
  • Beratung und Begleitung bei der Nachfolgeplanung
  • Forderungsmanagement