Arzthaftungsrecht

Die ärztliche oder auch die zahnärztliche Heilbehandlung stellen aufgrund der hohen Güte der Gesundheit besondere Anforderungen an die Qualität der Versorgung. Kommt es im Rahmen der Behandlung zu einem Fehler ist zum einen der zumeist schwere bis schwerste Eingriff in die körperliche Gesundheit zu verkraften. Zum anderen können auf der materiellen Seite erhebliche finanzielle Probleme auftreten, sei es durch die Kosten der weiteren Heilbehandlungen, eines krankheitsbedingten Mehraufwands oder eines Verdienstausfalls. Zumeist wirkt sich der Fehler auch auf Dritte aus, wenn die haushaltsführende oder unterhaltspflichtige Person betroffen ist. Zudem stellt sich in jedem Fall die Frage nach einem angemessenen Ausgleich für die verursachten Schmerzen und Beschwerden durch ein sog. Schmerzensgeld.

Für eine effektive Durchsetzung Ihrer Interessen ist es wichtig, sowohl die individuelle gesundheitliche Situation, als auch die konkrete rechtliche Situation zu berücksichtigen, abzustimmen und in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Für beide Situationen ist es zudem entscheidend, von Anfang an und so zeitnah wie möglich, die richtigen Schritte einzuleiten.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen, in dem wir Ihnen von Anfang bis Ende, von der Beschaffung der notwendigen Informationen, Unterlagen und notwendigen Beweismitteln, über die rechtliche und medizinische Beurteilung Ihres Sachverhaltes, die Einholung und Auswertung von medizinischen Fachgutachten bis hin zur außergerichtlichen und notfalls auch gerichtlichen Geltendmachung zur Seite stehen. Dafür verteten wir Ihre Interessen auch in Schlichtungsverfahren oder im Rahmen der Nebenklage.

Wir kennen die medizinischen Fachbegriffe, die einschlägige arzthaftungsrechtliche Rechtssprechung sowie die arzthaftungsrechtlichen Besonderheiten und wissen, wie man die rechtlichen Begriffe in Ihrem Fall erfolgreich anwenden kann: grober Behandlungsfehler, Aufklärungsrüge, Befunderhebungsfehler, Diagnosefehler, Hygienemängel, voll beherrschbares Risiko, Anfängereinriff, Dokumentationspflicht, Beweislast, Beweislastumkehr, Kausalität, Passivlegitimation, medizinischer Facharztstandard, Befangenheit, Verjährung, Kind als Schaden, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden, angemessenes Schmerzensgeld.

Als Fachanwalt für Medizinrecht weist Rechtsanwalt Freisler die dafür notwendige rechtliche und medizinische Sachkunde und Erfahrung auf und weiß, auf welche ärztliche Berater er sich im Einzelfall verlassen kann. Im Rahmen der Auseinandersetzung wird besonderer Wert auf eine sachliche aber nachdrückliche Vorgehensweise gelegt, welche zumeist den Vorteil einer auch zeitnahen Lösung ermöglicht.

Besondere Schwerpunkte liegen neben dem allgemeinen ärztlichen und zahnärztlichen Haftungsrecht insbesondere bei haftungsrechtlichen Sachverhalten bei Geburtsschäden, internistischen-, chirurgischen-, orthopädischen- und gynäkologischen Behandlungen, Pflege- und Hygienemängeln und Schönheitsoperationen.

Nicht zuletzt übernehmen wir den Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung bzw. prüfen, ob eine Tätigkeit auf anderer Basis, z.B. durch Vereinbarung eines Erfolgshonorars oder Einschaltung eines Prozessfinanzierers möglich ist.

Soweit Sie eine Vertretung Ihrer Interessen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Für eine erste anwaltliche Einschätzung oder Vereinbarung eines zeitnahnen Termins setzen Sie sich bitte mit der Kanzlei in Verbindung, gerne auch per eMail.